von Klaus Holzer
Teil I: Leben in Kamen
Die Anfänge – Historisches
Am Anfang gab es zwei Arten von Kamenern, Bürger und bloße Einwohner, auch Beisassen genannt, meist Tagelöhner. Erstere hatten Eigentum und das Bürgerrecht und waren Handwerker und Ackerbürger. Nicht jeder konnte Bürger sein: er mußte eine Gebühr von 2 – 5 Talern an die Stadt bezahlen, je nach Vermögen; er mußte ein Handwerk ausüben, das seine Familie ernähren konnte; er mußte Steuern und Abgaben bezahlen; er mußte sein Teil zur Verteidigung der Stadt beitragen; er mußte einen ledernen Eimer bei der Feuerwache im Rathaus abgeben und bei (den damals häufigen) Bränden beim Löschen kräftig mithelfen; er mußte, und das war besonders wichtig, den Bürgereid leisten.
Exkurs 1: Ich zitiere diesen Eid hier vollständig, weil er bezeichnend ist für die Verpflichtung, die der Bürger im MA im Verhältnis zu seiner Stadt, seiner Heimat, einging, wie das private Wohlergehen mit dem Gemeinwohl verbunden war:
„Ich, … gelobe und schwöre einen Eid zu Gott, daß ich Seiner Kurfürstlichen Durch- laucht, Herrn … Kurfürsten von Brandenburg (Anm: Dieser Wortlaut galt also zwischen 1609 = Kamen wird brandenburgisch und 1701 = Brandenburg wird Preußen) usw., auch Herren Bürgermeistern und Rat dieser Stadt in allen Sachen treu und hold, auch gehorsam sein, ihr Gebot und Verbot nicht verachten, Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht dem Herrn usw. und dieser Stadt Bestes mit äußerstem Vermögen vorstellen, das Aergste und Widerwärtige abwenden und verhüten helfen, und da ich etwas hören oder vernehmen würde, daß hochgemeldeter Ihrer Kurfürstlichen Durchlaucht ins Haupt, auch Bürgermeistern und Rat hierselbst, und gemeiner Stadt zur Verkleinerung oder nachteiligen Part gereichen thäte, dasselbe nicht verschweigen, sondern an behörenden Orten anbringen; da ich aber zu anderen dergleichen Zusammenkünften gefordert, daselbsten zu keiner Unruhe, sondern zu allem friedfertigen Wesen, Ursach und Anlaß geben; Leben und Sterben in Kamen I weiterlesen