von Klaus Holzer
Sim-Jü ist in unserer Region jedermann ein Begriff, und auf die betreffende Frage gibt es nur eine Antwort: „Die älteste Kirmes, das älteste Volksfest in der Gegend ist Sim-Jü.“ Die Stadt Werne ist etwas zurückhaltender und nennt Sim-Jü „das größte Volksfest an der Lippe, das seit der Verleihung des Marktrechtes im Jahr 1362 gefeiert“ wird. Sein Name leitet sich vom Tag Simon und Juda her, dem 28. Oktober, der immer für das Datum des Festes maßgeblich war.
Viel weniger bekannt ist die Kamener Severinskirmes, vielleicht weil sie weniger Kontinuität aufzuweisen hat? Weniger beworben wird? Weniger traditionelle Elemente wie z.B. einen Viehmarkt aufzuweisen hat? Aber ein Blick in die Geschichte, genauer in eine Urkunde im Kamener Stadtarchiv, zeigt: die Severinskirmes ist älter als Sim-Jü, wie der frühere Kamener Stadtarchivar Hans-Jürgen Kistner 1996 herausfand. Ob sie freilich durchgängig stattfand, ist fraglich. Camen war im Mittelalter (MA) lange Zeit die zweitwichtigste Stadt in der Grafschaft Mark, wurde dann aber durch Stadtbrände (insgesamt 11, der letzte 1712) und Kriege (vor allem den Dreißigjährigen Krieg) und durchziehende Söldner aus vielen Nationen schwer getroffen. Sie forderten Kontributionen und plünderten, die Stadt und ihre Bürger verarmten. Besonders aber wütete die Pest in der kleinen Stadt. Das erste Mal trat sie bereits im Jahr 1580 auf. Und in den sowieso schon schweren Kriegsjahren zwischen 1618 und 1648 wütete die Pest 1624/25/26 und 1636 und forderte mehr als die Hälfte der Einwohner. Es ist kaum vorstellbar, daß unter solchen Umständen Kirmessen stattfanden.
Abb. 1: Urkunde vom 4. Juli 1346
Im Kamener Stadtarchiv gibt es eine Urkunde vom 4. Juli 1346, in welcher es in der Übersetzung aus dem Lateinischen von Ruth Merschmann und Hartmut Höfermann, früher am Städt. Neusprachlichen Gymnasium Kamen, bei Theo Simon veröffentlicht, Lehrer ebendort, heißt: „Ebenso haben wir zwei Jahrmärkte gewährt, einen zu Pfingsten, den anderen am Tage des seligen Severin (Anm.: 23. Oktober), des Schutzpatrons ihrer Kirche, und zwar in der Weise, daß niemand an diesem und den drei unmittelbar vorangehenden und folgenden Tagen (Anm.: Dauer also eine Woche!) wegen einer Schuld ohne Verfehlung verpflichtet oder gepfändet werden darf, sogar nicht, wenn er gesetzlos oder geächtet sein sollte. Ebenso haben wir beschlossen, daß drei Wochenmärkte, am Sonntag und am Montag und Donnerstag, mit derselben Freiheit wie die gewährten Jahrmärkte zu halten sind.“ Die Severinskirmes in Kamen weiterlesen