von Klaus Holzer
Es gab keinen Bebauungsplan, keinen Planfeststellungsbeschluß, keinen Bauantrag, nichts, das uns heute über das größte Bauprojekt in Kamens Geschichte etwas Konkretes berichten könnte. Ein Bauwerk, das ganz am Anfang von Kamens Geschichte steht: die Stadtmauer. Wir wissen nicht ganz genau, wann sie gebaut wurde, doch gibt es Anhaltspunkte, die uns eine Annäherung erlauben, wie es auch Anhaltspunkte gibt, die uns eine Annäherung an das Datum von Kamens Stadtwerdung erlauben. Wir wissen auch nicht, ab wann genau Kamen sich „Stadt“ nennen durfte, nehmen das Datum des ersten (bekannten!) Stadtsiegels von 1284 als das Jahr, von dem an Kamen Stadt war. Es ist aber gewiß, daß 1284 die Stadtmauer längst existierte, Kamen also de facto längst eine Stadt mit allen Rechten war.
Um dem Datum näherzukommen, müssen wir uns zuerst weiter entfernen. Der Anfang des 13. Jh. war eine Zeit voller kriegerischer Auseinandersetzungen. Territorien, und damit Machtverhältnisse, mußten erst noch arrondiert werden.
Die Erzbischöfe von Köln waren seit dem Reichstag von Gelnhausen im Jahre 1180 auch Herzöge von Westfalen. Sie besaßen jedoch nicht viel mehr als den Titel, sie hatten kein geschlossenes Territorium. Als es ihnen gelang, die Grafschaft Arnsberg zu erwerben, war eine erste Verbindungsbrücke zwischen Teilen geschaffen. Zur weiteren Konsolidierung wollten die Kölner unbedingt auch noch die Grafschaften Mark und Berg in ihren Machtbereich eingliedern. Allerdings mißlang ihnen das immer wieder.
Im Verlaufe dieser Streitigkeiten wurde Erzbischof Engelbert im November 1225 von Graf Friedrich von Altena-Isenberg, einem Neffen, ermordet. Friedrich wurde gefaßt und 1226 in Köln aufs Rad geflochten, sein Besitztum war also ohne einen Besitzer. Ein Vetter, Graf Adolf von Altena, kümmerte sich gern darum, weil er ein Auge darauf geworfen hatte. Leider war der Name „Altena“ aber nun wegen des Mordes belastet. Adolf legte ihn kurzerhand ab und nannte sich fürderhin Graf von der Mark, nach seinem Wohnsitz in Mark, heute einem Stadtteil von Hamm. Dumm war allerdings, daß Friedrichs Sohn Dietrich ebenfalls das Erbe seines Vaters für sich beanspruchte. Was machte man in so einer Situation? Man kämpfte.
Adolf war ein wendiger Mann. Er verbündete sich mit dem neuen Erzbischof von Köln. Das half ihm zu siegen, so daß er sich den größeren Teil des Erbes einverleiben konnte. Dietrich blieb nur ein kleines Gebiet um Hohenlimburg.
Abb. 1: Auszug aus dem Vertrag vom 1. Mai 1243
Das Ende dieser Fehde wurde am 1. Mai 1243 in einem Vertrag besiegelt. Bischof Engelbert von Osnabrück beurkundet in diesem Vertrag den Vergleich zwischen Dietrich von Limburg und Adolf von der Mark wegen der Isenbergschen Güter. Darin hieß es u.a.: „Ebenso wird Theodor zu Isenburg keine neue Befestigung errichten oder eine alte wiederherstellen, und auch Graf Adolf wird nichts befestigen außer in Kamen und Hamm.“1 Am 1. Mai 2018 wird unsere Stadtmauer, d.h., der kleine noch vorhandene Rest in der Ostenmauer, 775 Jahre alt.
Die originale Kamener Stadtmauer war 2,03 km lang, 16 Fuß (etwa 5m) hoch und 3 Fuß (knapp 1m) breit, gerade so hoch, daß die Wachen einen guten Blick auf das davor liegende Gelände hatten und sie im Verteidigungsfall auch kämpfen konnten. Und davor waren noch Stadtgräben und palisadenbewehrte Wälle, die Seseke im Süden nicht zu vergessen. Kamen war, bevor es Kanonen gab, so gut wie uneinnehmbar. Es war deutlich, daß die Grafen von der Mark Kamen als Grenzfeste gegen Köln und Münster mit 10 nachgewiesenen Burgmannshöfen stark befestigt hatten, Kamen als ihre zweitwichtigste Residenzstadt nach Hamm ansahen. Das kleine, heute noch sichtbare Stückchen Mauer hat jedoch nur zwei Meter Höhe. Wo sind die restlichen drei Meter geblieben? Nun, Kamen ist im Laufe seiner Stadtgeschichte 11 mal abgebrannt, und man hat es immer wieder auf den Brandresten aufgebaut. Die drei fehlenden Meter sind also unter der Oberfläche noch vorhanden, unserem Blick verborgen.
Ursprünglich war es die Pflicht eines jeden waffenfähigen Bürgers einer Stadt, auf der Stadtmauer Dienst zu tun, und zwar persönlich. Diesen Dienst zu organisieren war eine der Aufgaben der Schichten, d.h., Nachbarschaften, deren je eine einem Stadttor zugeordnet war und von einem gewählten Schichtmeister geleitet wurde. Dieser Wachtdienst wurde in der Regel 24 Stunden am Tag durchgeführt, was sich natürlich nicht allzu großer Beliebtheit erfreute. Daher setzte sich bald die Möglichkeit durch, jemand anderes gegen Bezahlung diese Pflicht übernehmen zu lassen. Das war nur wohlhabenden Bürgern möglich. Die von ihnen zu zahlenden Gebühren richteten sich nach der Größe ihres Besitzes. Generell ausgenommen von dieser Dienstpflicht waren nur die Burgmänner, Geistlichen, Ratsherren, Richter und Doktoren.
Man muß sich einmal klarmachen, mit was für einem Aufwand so ein Mauerbau verbunden war. Der Steinbruch lag im Bereich des Hellwegs, wahrscheinlich in der Nähe von Billmerich. Dort mußte der Stein aus dem Gebirge gelöst werden; in transport– und baufähige Größe geschnitten werden; auf Ochsenkarren verladen werden; die mußten nach Kamen geführt werden, im Ochsenschrittempo; Straßen oder befestigte Wege gab es nicht, nur die durch diese Fuhren entstandenen Fuhrrillen; dann dauerte es mindestens einen Tag, bis man am Mühlentor war, eine andere Zufahrt nach Kamen gab es nicht, schließlich mußte die Seseke überquert werden; dann mußte an der richtigen Stelle abgeladen werden; die Steine mußten auf das fünf Meter hohe Gerüst gehoben und verarbeitet werden.
Bei der Größe der Kamener Stadtmauer wurden ungefähr 10.000 cbm Steine gebraucht, die Bauzeit betrug 4 Jahre. Angenommen, es konnte 1 cbm Stein auf eine Karre geladen werden, dann brauchte es 10.000 Fuhren, bis man alle Steine beisammen hatte. Angenommen, es wurde an 350 Tagen im Jahr gearbeitet, dann sind das 1.400 Arbeitstage in 4 Jahren. Also mußten etwa 7 bis 8 Fuhrwerke täglich abgefertigt werden. Die gleiche Anzahl Fuhrwerke war gleichzeitig leer auf der Fahrt zum Steinbruch. Dann brauchte man wohl etwa 16 Fuhrwerke, die vier Jahre mit nichts anderem beschäftigt waren. Und man brauchte Reserven, weil es natürlich Unfälle gab, Achsenbruch u.a.
Es dürfte deutlich geworden sein, was für eine ungeheure Leistung die Kamener zwischen 1243 und 1247 vollbrachten. Das ging wohl nur, wenn alle mitarbeiteten, ihre Pflicht erfüllten.
Abb. 2: Auszug aus dem Vertrag vom 1. Mai 1265
Die Kämpfe zwischen den verfeindeten Parteien, den märkischen Grafen und den Kölner Erzbischöfen, gingen ohne Unterlaß weiter, mal war die eine Seite stärker, mal die andere. Am 1. Mai 1265 mußte Graf Engelbert I. dem Kölner das Zugeständnis machen, „daß wir nämlich unsere Städte Unna, Kamen und Iserlohn nicht befestigen oder verstärken werden auf eine andere Weise als sie zum jetzigen Zeitpunkt befestigt oder verstärkt sind“2.
Auch wenn man im MA Latein als lingua franca sprach, die selbstverständlich auch die Sprache der Verträge war und man also wußte, daß pacta sunt servanda, hielten Verträge schon damals nur so lange, wie es den Vertragspartnern opportun erschien. Die latente Rivalität zwischen Köln und den westfälischen Grafschaften brach in den 1270er Jahren wieder auf. Doch die westfälische Front bröckelte. Adolf von Berg söhnte sich mit dem Erzbischof von Köln aus, Eberhard I. von der Mark sah sich zu Verhandlungen gezwungen. Am 15. Juni 1278 schloß man einen Friedens-vertrag, in dem Eberhard das Versprechen abgeben mußte, die Stadtmauer von Kamen (und Iserlohn und Lüdenscheid) zu schleifen. Was Eberhard natürlich gar nicht wollte und auch nicht tat. Wörtlich heißt es dort: „Auch werden wir, damit eine Sühne erfolge für unsern genannten Herrn Erzbischof, die Palisaden und Befestigungswerke von beiden genannten Städten Lünen … und Kamen, niederlegen und werden das tun nach 3 Wochen nach dem nächsten nun kommenden Fest der Geburt des seligen Johannes des Täufers und werden die Gräben der vorgenannten Städte gemäß dem Willen eben unseres Herrn Erzbischofs ausfüllen lassen nach dem Fest der gleich darauf folgenden Geburt der seligen Jungfrau Maria und die Palisaden an der einen der genannten Städte, die Bergfriede und Tore , welche … der Marschall des genannten Herrn Erzbischofs ausgewählt haben wird, den Marschall selbst nach der geschehenen Einebnung außerhalb der Gräben sofort vollständig in Augenschein nehmen lassen. Die Niederlegung aber der erwähnten Befestigungen möchten wir nach den obengenannten Festwochen des seligen Johannes beginnen lassen.“3
Abb. 3: Auszug aus dem Vertrag vom 15. Juli 1278
Es war ein Scheinfriede, der dann auch nicht von langer Dauer war. 1287, nur neun Jahre später, brach erneut Krieg aus. Die westfälischen Grafen hätten gegen den mächtigen Kölner nur geringe Chancen gehabt, wenn der Märker nicht in der Gunst Kaiser Rudolfs ganz hoch gestanden hätte. In diesem Jahr fielen kölnische Reiter aus der Burg Recklinghausen in die Grafschaft Mark ein. Als Graf Eberhard davon hörte, sammelte er eiligst bewaffnete Reiter, ritt den Bischöflichen entgegen und schlug sie vernichtend bei der Burg Ahsen an der Lippe.
Aber erst nach der alles entscheidenden Schlacht bei Worringen am 5. Juni 1288 setzten sich die Westfalen gegen Köln endgültig durch. Sie nahmen den Erzbischof gefangen und zerstörten als Vergeltung die Befestigung von Werl, die Burgen Volmarstein und Isenberg. Durch die kaiserliche Gunst gelangte der Märker auch in den Besitz der Vogtei Essen. Der Erzbischof wurde gegen ein hohes Lösegeld und weitere Zugeständnisse Anfang 1289 freigelassen. Der Friedensvertrag vom 19. Mai 12895 gestattete es Graf Eberhard, in seinem Lande Burgen und Befestigungen nach freiem Ermessen anzulegen. Kamen durfte seine Stadtmauer behalten, die es unter so großen Mühen mehr als 40 Jahre vorher gebaut hatte.
„Darüber hinaus versprechen wir, daß wir erlauben werden, daß eben dieser besagte Graf von der Mark und seine Erben sich mit vollstem Recht und gemäß den guten Sitten an der Stadt und dem Eigentum, so wie er sich bis hierher daran erfreut hat und diese bis zu dieser Stunde besitzt und besitzen wird, sich weiterhin friedvoll und ruhig erfreuen können soll. Und wir werden kein Lager oder eine Befestigung errichten oder erbauen lassen auf dem Grunde und Besitz des oben genannten Grafen von der Mark, und umgekehrt wird derselbe Graf von der Mark kein Lager oder eine Befestigung errichten oder erbauen lassen auf unserem Grund und Boden der kölnischen Kirche.“4
Abb. 4: Auszug aus dem Vertrag vom 19. Mai 1289
Fast 400 Jahre lang stand die Mauer, die Stadt gedieh in ihrem Schutz, bis zum Dreißigjährigen Kriege, als Kanonen sie wirkungslos werden ließen. Die neuen Großwaffen schossen über sie hinweg oder Breschen in sie hinein. Ihre Schutzwirkung ging verloren, Kamen wurde mehrfach von kämpfenden Truppen besetzt und geplündert. Die Mauer verfiel, endete als Steinbruch für die Kamener, die hocherfreut die Steine nun für ihre Häuser verwendeten.
Der Erlaß der Preußischen Staatsregierung vom 20. Juni 1830, den Abriß vieler mittelalterlicher Stadtmauern zu verhindern, allerdings aus steuerlichen, nicht aus historischen Gründen, kam für Kamen zu spät. Der erste Kamener Stadtchronist Friedrich Buschmann schreibt in seiner „Geschichte der Stadt Camen“: „Ein großer Theil der Stadtmauern wurde nun (Anm.: in den 1780er Jahren) geschleift, und nur noch ein kleiner Rest der alten Mauer, an der Südwestseite der Stadt, hat eine ansehnliche Höhe.“ Und schließlich: „Zur Verschönerung der Eingänge der Stadt wurden, in den Jahren 1820 bis 1822, die Thorhallen und Thürme weggebrochen.“
Gegen Ende der 1820er Jahre wurden traufenständige Häuser auf die Stadtmauer gesetzt, der alte Verlauf zeigt sich heute in den Straßennamen Osten–, Norden– und Westenmauer. An der Ostenmauer stehen noch heute viele dieser kleinen Handwerkerhäuschen, im weiteren Verlauf wurde wiederholt neu überbaut. Im erhaltenen Stück Mauer am Anfang der Ostenmauer ist eine Stelle mit Ziegeln repariert. Dort riß im Februar 1945 eine Bombe eine Bresche hinein.
Abb. 5: Das letzte Stück der Kamener Stadtmauer
Noch in den 1960er Jahren wurden Stücke der Mauer zugunsten modernen Hausbaus abgerissen. Damit war die Geschichte der Kamener Stadtmauer endgültig an ihr Ende gekommen. Immerhin aber ist dieses Stückchen Mauer heute der einzige bekannte Ort im Kreis Unna, wo das Kleine Habichtskraut wächst, das seit mittelalterlichen Zeiten Einsatz bei der Behandlung verschiedener Krankheiten findet.
Abb. 6: Das Kleine Habichtskraut
Und mancher Kamener hat sich schon gewundert, daß der originale Anröchter Sandstein an vielen Stellen verputzt ist. Hierzu erzählt man sich in Kamen eine schöne Geschichte: der alte Julius „Jülle“ Bohde gründete das heutige Unternehmen dieses Namens Mitte der 1870er Jahre. Zu seinem Geschäft gehörte auch der Ofenbau. Nun weiß man, daß die Brennkammern in Öfen, um der hohen Hitze widerstehen zu können, mit Schamott ausgekleidet werden. Nur gab es damals nicht, wie heute, fertige Schamottsteine, sondern man rührte ihn flüssig an. Blieb nach der Arbeit etwas übrig, mußte der Eimer gründlich gereinigt werden, damit das Material nicht verhärtete und den Eimer unbrauchbar machte. „Jülle“ fand einen einfachen Weg, die Schamottreste loszuwerden: er verputzte nach und nach die Kamener Stadtmauer vor seinem Geschäft. Und so bietet sie heute nur noch an wenigen Stellen den Anblick des originalen Sandsteins.
KH
Abb. 1 – 4: Aus dem Urkundenbuch im Kamener Stadtarchiv; Abb. 5: Photo Klaus Holzer; Abb. 6: Wikipedia
Dank an Marc Hilligsberg, Münster, der sich mit seinen klassisch-lateinischen Kenntnissen zum ersten Mal mit dem mittelalterlichen Kirchen–/Küchen–/Urkundenlatein konfrontiert sah und dennoch alle Übersetzungen besorgte.
1 „Item Theodoricus de Isenberg nullam construet munitionem novam vel veterem reparabit, nec comes Adolphus aliquid muniet nisi Camene et Hammone.“ Westf. Urkundenbuch Bd.7, Nr. 546
2 „… quod nos villas Unna, Chamene et Yserenlon non muniemus vel vixerit vel firmabimus alio modo quam ad presens sunt munite et firmate, …“ Westf. Urkundenbuch Bd.7, Nr. 1184
3 „Item ad emendam dicto domino nostro archiepiscopo faciendam plancas et municiones de duobus opidis Loin scilicet et Kamene deponemus et deponi faciemus infra tres ebdomadas post festum Nativitatis beati Johannes Baptiste proximum nunc futurum et fossata opidorum predictorum inpleri faciemus ad ipsius domini archiepiscopi voluntatem infra festum Nativitatis beate Marie virginis subsequentis et plancas de alteri dictorum opidorum, berfredos et portas, que … marescalus dicti domini archiepiscopi elegerit, ipsi marescalco extra fossta depositione facta statim faciemus integraliter presentari.“ Friedensvertrag vom 15. Juli 1278 Westf. Urkundenbuch, Bd. 7, Nr. 1648
4 „Promittimus insuper, quod nos dictum comitem de Marca et suos heredes omni iure suo et gratia et bonis consuetudinibus, districtibus et dominio suo, sicut hactenus gavisus est et ad hanc horam possedit et adhuc possidet, permittemus gaudere pacifice et quiete, nec aliquod castrum vel munitionem edificabimus seu edificarri faciemus in terra et dominio comitis de Marka memorati, nec vice versa idem comes de Marka castrum vel munitionem edificabit vel faciet edificari in terra et dominio nostro et ecclesie Coloniensis.“ Friedensvertrag vom 19. Mai 1289, Westf. Urkundenbuch Bd. 7, Nr. 2118
5 Am 19. Mai 2019 ist es also 730 Jahre her, daß unsere Stadtmauer endgültig stehen bleiben durfte.