von Klaus Holzer
Antonius Praetorius, geb. um 1560 in Lippstadt, gest. 6.12.1613 in Laudenbach a/d Bergstrasse
Antonius Praetorius, gesehen von Reimund Kasper
Wie unschwer zu erkennen ist, ist der Name des Mannes lateinisch. Und das, obwohl er als Sohn des Matthes Schulze in Lippstadt geboren wurde. (Der Name „Schulze“ kommt von „Schultheiß“, d.h., es handelt sich um jemanden in herausgehobener Position, einen Verwalter, der „jemanden heißen kann, dem Grundherrn Verpflichtungen (=Schuld) abzuleisten“, der also bestimmt, was und wieviel jemand an Abgaben und Diensten an den Fron– bzw. Lehnsherrn zu leisten hat.) Dieser hatte mit seinem Sohn Großes vor und schickte ihn zur örtlichen Lateinschule. Und schon zu Hause in Lippstadt hatte Anton mit 13 Jahren ein Erlebnis, das später sein Leben bestimmen sollte: er wird Zeuge eines Hexenprozesses und erlebt, was die Anwendung der Folter mit Menschen macht. Er wurde Zeuge, wie Frauen hinausgeführt und verbrannt wurden, „nur darum, sie hätten mit dem Satan … gezecht, getanzt, bebuhlt und Wetten gemacht; welches doch alles ihrer Natur zuwider und unmöglich gewesen“.
Mit 21 Jahren hat er eine theologische Ausbildung absolviert und sich fundierte Bibelkenntnisse erworben, die ihm später bei seiner Argumentation gegen die Hexerei nützlich sein werden. Er wird Lehrer und nennt sich fortan „Antonius Praetorius“ (AP), was eine Übersetzung des Familiennamens ins Lateinische ist. Damit folgt er der humanistischen Tradition, den Namen zu latinisieren, damit die gelehrte Disputation, die vorherrschende Form des wissenschaftlichen Streits, in der lingua franca des Mittelalters (MA) geführt werden konnte. (Das Lateinische ist eine synthetische Sprache, d.h., alle grammatischen Umstände werden durch Formen bestimmt und zum Ausdruck gebracht, es finden sich Bedeutung und grammatische Kategorien in einem Wort, daher können z.B. deutsche Namen wie „Schulte“ im Lateinischen nur äußerst umständlich verwendet werden.)
1580 geht er als Lehrer nach Kamen. Hier heiratet er 1584 Maria, eine Kamenerin, die ihm 1585 den Sohn Johannes gebiert. Offenbar ist er ein guter Lehrer, er erwirbt sich bald Ansehen. Schon 1586 wird er zum Rektor der Kamener Lateinschule ernannt – der Vorläuferin des heutigen Städtischen Gymnasiums – was durch eine vom Urkunde vom 28. April 1586 im Kamener Stadtarchiv belegt ist.
Abb. 1: Urkunde vom 28. April 1586
Die Stifter schreiben in der besagten Urkunde, „das die Schuele alhier zu Camen ettliche viele Jahren hero mit erfarnen fließigen Schuldienern nitt fast woll versehenn gewesenn“. Sie erklären dann, daß „ … dahero die Jugendt ubell erzogenn, alß wilde Rancken auferwachsenn unnd jetzo auf heuttige stunde ein gewißer Verlauf und mangell bei Burgschaft und gemeinde dieser Stadt gespuiret würdt.“ Es bedürfe aber „erfarner christlicher Schuelldiener, … Sinthemall dadurch die junge anwachsene Jugendt vonn Kindt auf zu Gottsfruchtt, guiter Lehr, Künsten, ehr, Zuchtt unnd tugendt dermaißenn angeführet unnd aufertzogen wurdt“.
Offenbar trauen die Stifter AP zu, die Dinge in Ordnung zu bringen und geben ihre „Donation, gifft, contribution und ordnung“ „zu befuderung seiner christlichen Kirchen und gemeinden, auch dieser Stadt Burgerschaft, und den benachbarten zu Dienst, nutz und besten“.
Damit das möglich wird, stiften 14 Bürger, darunter auch der Bürgermeister Joachim Buxtorf, insgesamt 1520 Taler und 72 Taler Rente pro Jahr, weil „die Mittel der Unterhaltung der Schuldiener zu gering seien und Kirche und Staat wegen eigener Bedürftigkeit nicht zulegen können“. (zit. aus Theo Simon, Die Geschichte der Schule, in: 100 Jahre Städtische Höhere Lehranstalt Kamen, Festschrift 1958; Übersetzung bzw. Zusammenfassung: unter einem Mangel an erfahrenen Lehrern gelitten habe; woher die Jugend übel erzogen sei, als wilde Rangen aufgewachsen sei, und daß Bürgerschaft und Stadt diesen Mangel spürten; da ja dadurch die heranwachsende Jugend von Kind auf zu Gottesfurcht, guter Lehre, den Künsten ( = hier sind gemeint die septem artes liberales, an erster Stelle Grammatik: Lateinische Sprachlehre und ihre Anwendung auf die Werke der klassischen Schulautoren), Ehre, Zucht und Tugend ( = zu tugendhaftem Verhalten) angeleitet und erzogen werden; sie geben ihre Stiftung und deren Ordnung zur Unterstützung der christlichen Kirchen und Gemeinden, der Bürgerschaft Camens und benachbarter Orte zu ihrem Nutzen und Besten.)
Abb. 2: Widmungsseite der Ausgabe von 1613
Zwei weitere Stifter, Hermann Reinermann und Johann Bodde, dazu Pfarrer Wilhelm Schulenius, werden ihn im Jahre 1613 noch einmal unterstützen: sie erscheinen als Praetorius’ Unterstützer auf der Widmungsseite der dritten Auflage seines Buches „Gründlicher Bericht von Zauberey und Zauberern/ darinn dieser grausamen Menschen feindtseliges und schändliches Vornemen/ und wie Christlicher Obrigkeit ihnen Zubegegnen/ ihr Werck zuhindern/ auffzuheben und zu Straffen / gebüre und wol möglich sey … kurtz und ordentlich erkläret. Durch Joannem Scultetum Westphalo-camensem. Gedruckt zu Lich/ in der Graffschaft Solms bey Nicolao Erbenio“. Darin behandelt er das Zauberwesen, die Folter und die Rolle der Obrigkeit im Hexenprozeß. Mit Argumenten aus der Bibel distanziert er sich von Calvins und Luthers Aufrufen zur Verbrennung der Hexen und forderte die Abschaffung der Folter.
Abb. 3: Gründlicher Bericht, 2. Auflage 1602
Abb. 4: Gründlicher Bericht (Facsimile-Titel, 3. Auflage von 1613)
Allerdings hält es ihn in Kamen nicht lange. Hartmut Hegeler, der sich wohl am ausführlichsten mit AP auseinandergesetzt hat, vermutet unter den Gründen auch die Fehlgeburten, die seine Frau in den nächsten Jahren hatte, und ihren dadurch verursachten frühen Tod. Schon 1587 wird er lutherischer Diakon in Worms. Bevor er 1589 zweiter Pfarrer in Oppenheim wird, wechselt er von der lutherischen Lehre zum Calivinismus und wird noch 1589 reformierter Pfarrer in Dittelsheim. AP war überzeugt, daß die Radikalität der Botschaft Christi, wie Calvin sie verkündete, die fortschrittlichste Variante der Reformation war. 1596 schon veröffentlicht er seine Schrift De Pii Magistratus Officio (Des frommen Amtsträgers Pflicht), in der er eine bibelorientierte Erneuerung von Kirche und Nation gemäß Johannes Calvins Lehren fordert.
In der Mission für die Verbreitung der calvinistischen Konfession fand er sein erstes Lebensthema. Schon 1597 veröffentlicht er sein „Haußgespräch. Darinn kurz doch klärlich und gründlich begriffen wird/was zu wahrer Christlicher Bekanntnuß/auch Gottseligem Wandel gehörig/und einem jeden Christen vornemlich zu wissen von nöhten“ . Des weiteren mischt er sich in den Streit mit den Lutheranern um das Abendmahl ein. Nach einem Disput mit dem Mainzer Erzbischof über die Marienverkündigung nach der Rekatholisierung von Oberwöllstadt wurde er für ein paar Tage ins Gefängnis geworfen, kam erst nach dem persönlichen Eingreifen seines Landesherrn wieder frei.
Seit 1560 herrschte in Mitteleuropa die „kleine Eiszeit“: extrem kalte Winter und nasse Sommer führten zu Mißernten, daraus erwuchsen Hungersnöte, das Vieh starb, Krankheiten breiteten sich aus. Nur in zwei der über 40 Jahre gab es normale Ernten. Kriege, Krankheiten und Katastrophen erzeugten bei den Menschen Angst und Panik. Es herrschte Endzeitstimmung. Um 1590 wüteten spanische Truppen in Deutschland. Eine Pestepidemie raffte an manchen Orten die Hälfte der Bevölkerung hinweg.
Da im MA Naturereignisse als gottgegeben verstanden wurden, war eine solche Katastrophe das Zeichen für die göttliche Bestrafung des Menschen für sein sündiges Leben oder das Ergebnis eines Schadenszaubers durch Hexen. Dann suchte man sich einen Sündenbock (Sündenbock: ein Ziegenbock, auf den am Versöhnungstag durch den jüdischen Hohepriester [nach 3, Mose 16] symbolisch die Sünden des Volkes übertragen wurden und der anschließend, mit diesen „Sünden beladen“, „in die Wüste geschickt“ wurde), z.B. eine Hexe, die man verbrannte. Die Kamener verhielten sich zivilisierter, hier gab es keine Hexenverbrennung. Hier verursachte die kleine Eiszeit die Hinwendung zum Reformierten Glauben in den 1590er Jahren. Diese Variante der Reformation war besonders streng, ihre Anhänger glaubten sich Gott besonders nahe.
Bei vielen mittelalterlichen Gelehrten fällt auf, wie breit ihre Interessen gefächert waren, wie sehr ihr Spezialistentum, im Gegensatz zu heute, nur eine Facette ihres Schaffens darstellte (vgl.a. Johannes Buxtorf und Hermann Hamelmann). AP veröffentlicht 1595 die erste bekannte Beschreibung des Heidelberger Großen Fasses „De Vas Heidelbergense“, ein wahrlich nicht sehr theologisches Thema, wenngleich er es als Symbol für die Überlegenheit des reformierten Glaubens preist.
1593 wird AP Zeuge des Dalberger Hexenprozesses und empört sich über „schändliche, närrische und greiflich lügenhafte Dinge von teuflischer Gemeinschaft“ dermaßen, daß er zum ersten Mal dagegen anschreibt.
1596 starb seine zweite Frau an der Pest. Er verlobte sich ein weiteres Mal, doch schon drei Tage nach der Ankündigung der Hochzeit starb seine Verlobte.
Abb. 6: Wirkungsbereich des Antonius Praetorius
Sein entscheidendes Lebensthema fand AP im Jahre 1597, als er als Pfarrer in Ysenburg-Birstein in der Nähe Frankfurts am Main angestellt war. Als die Bewohner des Ortes gegen vier Frauen des Ortes einen Hexenprozess forderten, wurde AP vom Grafen, der ihn als fürstlichen Hofprediger angestellt hatte, zum Mitglied des Hexengerichts berufen. In dieser Funktion erlebte er, wie grausam die Folter gegen die vermeintlichen Hexen angewandt wurde, um ihnen das Geständnis abzupressen, als Hexen den Schaden an Menschen, Tieren und der Ernte (während der kleinen Eiszeit) verübt zu haben. AP, der Ortspfarrer, ist außer sich vor Zorn. Als er sieht, was bei der Folter geschieht, kann er nicht still bleiben: „O Ihr Richter, was macht Ihr doch? daß ihr schuldig seid an dem schrecklichen Tod Eurer Gefangenen? Ihr seid Totschläger! Gott schreibt es auf einen Denkzettel! Welche Richter zu der Ungerechtigkeit Lust haben und unschuldiges Blut vergießen, werden in Gottes Hand zur Rache verfallen und sich selbst in die unterste Hölle hinabstürzen!“ So schreibt er es in seinem „Bericht“.
Eine der Frauen stirbt an der Folter, die anderen drei bleiben noch vier Wochen in Haft, bleiben so lange von der Folter verschont. Dann jedoch werden sie zum zweiten Mal dem „peinlichen Verhör“ unterworfen, werden erneut zwei Tage lang gefoltert. Zwei weitere Frauen sterben. „Sind also drey Weiber im Gefengnuss umbkommen/und kan noch niemand sagen/wie/wem//was/sie böses gethan“.
Abb. 7: Aus der Vorrede zum Gründlichen Bericht
Er verlangt die Einstellung der Folter und die sofortige Freilassung der Beschuldigten so heftig, daß die einzige überlebende Gefangene freigelassen wird. Es ist kein weiterer Fall bekannt, daß ein Pfarrer während eines Hexenprozesses die Beendigung der von ihm als unmenschlich erkannten Folter verlangte und damit Erfolg hatte. Im Prozeßprotokoll heißt es: „weil der Pfarrer alhie hefftig dawieder gewesen, das man die Weiber peinigte, alß ist es dißmahl deßhalben underlaßen worden. Da er mit großem Gestüm und Unbescheidenheit vor der Tür angericht den Herrn D. angefürdert und heftig CONTRA TORTURAM geredet.“
Abb. 8: Auszug aus dem Protokoll von 1597
Angesichts der Stimmung zu der Zeit und der Umstände ist es nur natürlich, daß AP daraufhin seine Stelle als Hofprediger verlor. 1598 wurde er Pfarrer in Laudenbach an der Bergstraße. Doch sein Erlebnis in Birstein läßt ihn nicht mehr los. Jetzt beginnt er seinen Kampf gegen den Hexenwahn und die damit einhergehenden unmenschlichen Foltermethoden und schreibt seinen „Gründlichen Bericht“ (s.o.). Er fordert Verteidiger für die der Hexerei Angeklagten, ihre Gleichbehandlung und mehr als nur einen Zeugen gegen sie. Grundlage seiner Argumentation bleibt immer die Bibel, das AT und das NT.
Grundlage für die Hexenverfolgungen war zum einen die Bulle (lat. bulla – Kapsel, Schutzkapsel für Metallsiegel, auch das Metallsiegel selbst; seit dem 13. Jh. ein päpstlicher Erlaß über wichtige kirchliche Angelegenheiten, in lat. Sprache auf Pergament geschrieben) Summis desiderantes affectibus (Hexenbulle) Papst Innozenz‘ VIII. von 1484 und der Malleus Maleficarum (Hexenhammer) des Dominikanermönchs Henricus Institoris (Heinrich Kramer), der 1486 in Speyer veröffentlicht worden war und über zwei Jahrhunderte zur Legitimation dieser Praxis diente. Und die Schuldvorwürfe konzentrierten sich auf folgende vier Punkte:
- Hexen haben einen Pakt mit dem Teufel geschlossen.
- Das geschieht in der Form der Teufelsbuhlschaft (Eheschließung) und gipfelt im Geschlechtsverkehr mit dem Teufel.
- Sie üben Schadenszauber aus: an Menschen, Tieren, Ernten und Wetter.
- Sie nehmen am Hexensabbat teil, daher kennen sie alle anderen Hexen und müssen deren Namen im Verhör nennen.
AP wußte genau, in welcher Gefahr jeder schwebte, der gegen Hexenprozesse zu Felde zog. Daher wurde sein „Gründlicher Bericht“ zunächst unter dem Namen seines 13-jährigen, in Kamen geborenen, Sohnes veröffentlicht. (Durch „Joannem Scultetum Westphalo-camensem“ ist sein Pseudonym: Johannes Schulze aus Kamen in Westfalen. Er selber war ja als Antonius Praetorius bekannt. Und lange Zeit hat wirklich niemand diese Schrift mit AP in Verbindung gebracht. Das ist die zweite Möglichkeit der Latinisierung: man hängt eine lateinische, d.h. deklinierbare Endung an den deutschen Namen an.) Erst vier Jahre später, 1602, traut er sich, die zweite Auflage unter seinem eigenen Namen herauszubringen. 1613 erscheint die dritte Auflage, zu der AP ein Vorwort schreibt und die durch Gutachten lutherischer Theologen untermauert wird, was bedeutet, daß sie zu einem überkonfessionellen Appell gegen Folter und Hexenprozesse wurde. Und es zeigte sich auch, daß es in ganz Deutschland Menschen aller Stände gab, die gegen Hexenprozesse waren und daß AP mit seinem „Gründlichen Bericht“ sozusagen offene Türen einrannte. Er war es, der sich als erster öffentlich äußerte und die Bibel wie auch menschliche Vernunft gegen die Hexenhysterie und die ungesetzliche Anwendung der Folter durch die Justizbehörden setzte.
Damit wir uns ein Bild davon machen können, mit welcher Vehemenz AP zu Werke schritt, hier ein paar Zitate aus seinem „Bericht“ (zit. nach Wikipedia, „Anton Praetorius“):
„Es muss ein Ende sein mit der Tyrannei, die bisher viele unterdrücket, denn Gott fordert Gerechtigkeit.“
„Es sollten die obersten Herren gelehrt sein in Gott, fromm und ein Vorbild. … Christliche Obrigkeiten sollen das Werk der Zauberer auf christliche Weise hindern und strafen.“
„Ihr seid im Unrecht. Ihr steht in des Kaisers Strafe, denn Ihr seid für mutwillige und öffentliche Totschläger und Blutrichter zu halten!“
„Welche Richter zu der Ungerechtigkeit Lust haben und unschuldiges Blut vergießen, werden in Gottes Hand zur Rache verfallen und sich selbst in die unterste Hölle hinabstürzen!“
Und seine rechtliche und moralische Auseinandersetzung mit der Folter ist von bestechender Schärfe und liest sich so (zit. nach Wikipedia, „Anton Praetorius“): „Ich sehe nicht gern, daß die Folter gebraucht wirdt
1. Weil fromme Koenige vnd Richter im ersten Volck Gottes sie nicht gebraucht haben:
2. Weil sie durch Heidnische Tyrannen auffkommen:
3. Weil sie vieler vnd grosser Luegen Mutter ist:
4. Weil sie so offt die Menschen am leibe beschaediget.
5. Weil auch endlich viel Leut/ ohn gebuerlich vrtheil vnd Recht/ ja ehe sie schuldig erfunden werden/ dadurch in Gefaengnussen vmbkommen: Heut gefoltert/ Morgen todt.
Auch findt man in Gottes Wort nichts von Folterung/ peinlicher Verhoer/ vnd durch Gewalt vnd Schmertzen außgetrungener Bekaentnuß/
Weil dann die peinliche verhoerung so vnchristlich/ so scharpff/ so gefaehrlich/ so schaedlich/ vnd darzu so betrieglich vnd vngewiß/ soll sie billich von Christlicher hoher Oberkeit nicht gebrauchet noch gestattet werden.
Je mehr jemand foltert vnd foltern laesset/ je gleicher er den Tyrannen thut vnd wird.
Endlich ist gewiß/ der Teuffel fuehlet der Folter Schmertzen nicht/ vnd wirdt dardurch nicht vertrieben.
Ihr Herrn vnd Richter habt den armen Leuten mit Folterung … auff den Weg der verzweiffelung gebracht …: Derhalben seyd ihr schuldig an ihrem Todt.
Abb. 9: Antonius Praetorius‘ Unterschrift
Am 6. Dezember 1613 starb der Kämpfer gegen Hexenprozesse und Missionar für den calvinistischen Glauben, Antonius Praetorius, in Laudenbach in Hessen. Er wurde 53 Jahre alt.
KH
Große Teile meines Wissens über AP und etliche Zitate entstammen den zahlreichen Schriften, die Hartmut Hegeler aus Unna über AP verfaßt hat. Dafür bin ich ihm sehr dankbar. Folgende Schriften von Hartmut Hegeler bilden die Grundlage obigen Artikels:
Hartmut Hegeler, Anton Praetorius – Vom Kirchenreformator zum Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter in der Wetterau – De Pii Magistratus officio – Des frommen Amtsträgers Pflicht
Hartmut Hegeler, Anton Praetorius – Kämpfer gegen Hexenprozesse und Folter
Die Zitate stammen aus Hartmut Hegelers Schriften, soweit nicht anders vermerkt.
Weitere Informationen im Internet unter:
Hier finden Sie Hartmut Hegelers Publikationen über AP:
http://www.anton-praetorius.de/buecher/buecher.htm
Die Abbildungen entstammen:
Stadtarchiv Kamen: Nr. 1 (bearbeitet von KH)
Universität Heidelberg, Repro-Faksimile Deutsches Rechtswörterbuch: Nr. 2, 4, 7
H. Hegeler, – ein Kapitel Rheinhessischer Geschichte: Nr. 5
Wikipedia: Nr. 3, 6, 8, 9
KH